4. September 2020
4. September 2020
Liebe Kunden,
mit der TSE machen wir den „letzten“, großen Schritt in der Umsetzung der Kassensicherungsverordnung.
Die Nichtbeanstandungsfrist des Bundesfinanzministeriums zur Bestellung der TSE endet mit dem 30.09.2020. Bis zu diesem Datum benötigen wir den unterschriebenen Auftrag zurück. Hierbei ist das Eingangsdatum entscheidend.
Sie können uns den Auftrag wie folgt zurückkommen lassen:
– Email an lm@zelo.net (Frau Linda Melchior)
– Fax an 0951 – 241 345 – 99
– postalisch an ZELO GmbH, Schützenstraße 40 E, 96047 Bamberg
(bitte keine Postsendungen an unseren Stammsitz in Stegaurach)
Die TSE-Lösung für ihre Kasse ist abhängig von Ihrem Kassenmodell (USB-Stick oder TSE-Box). Mit dem dazugehörigen Update wird Ihre Kasse von uns Finanzamt-konform aufgerüstet.
Anmerkung: Ebenfalls in der Kassensicherungsverordnung beschlossen wurde die Meldepflicht Ihrer Kasse beim zuständigen Finanzamt. Nach aktuellem Kenntnisstand wird diese Meldung digital erfolgen – ein entsprechendes digitales Formular / eine Meldemöglichkeit seitens des Finanzamtes ist aktuell allerdings noch nicht verfügbar. Hierrüber informieren wir bei weiteren Neuigkeiten (Stand 04.09.20)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Linda Melchior
So erreichen Sie uns:
T.: 0951 241 345 0
M.: ticket@zelo.net
Mo-Do
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Fr
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Support
passiv bis 21.00 Uhr