Welche MWST 2020/2021?

Liebe Kunden,

seit heute  steht vorerst folgende Mehrwertsteuer in der Gastronomie und Hotellerie für 2020 / 2021 an:

Einteilung der Steuersätze bei Speisen

Bis 30.06.2020 – 19 %

01.07.2020 – 31.12.2020 – 5 %

01.01.2021 – 30.06.2021 – 7 %

Ab 01.07.2021 – 19 %

Einteilung der Steuersätze bei Getränken

Bis 30.06.2020 – 19 %

01.07.2020 – 31.12.2020 – 16 %

01.01.2021 – 30.06.2021 – 19 %

Ab 01.07.2021 – 19 %

Was gibt es noch zu klären, was steht noch aus?

Nach aktueller Lage und Einschätzung muss in der Hotellerie  und Gastronomie bei Speiseangeboten (Frühstück, Halbpension) der versteckte Getränke Mehrwertsteuersatz ausgewiesen werden. In unserer Hotelsoftware Malibu werden wir dies mit einer automatisierten Artikelverkettung darstellen. Frühstück 5 %, gefolgt von der Getränkepauschale 16%.

Ob dies nun tatsächlich notwendig sein wird, gilt die nächsten Tage zu beobachten.

UPDATE / 01.07.2020 – 01.00 Uhr:

Bei Frühstück oder pauschalen Essensangeboten ist der Mehrwertsteueranteil gesondert auszuweisen.

Ihr Maximilian van Dyck
ZELO GmbH (Stand: 29.06.2020)

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