1. Juli 2020
1. Juli 2020
Liebe Kunden,
seit heute steht vorerst folgende Mehrwertsteuer in der Gastronomie und Hotellerie für 2020 / 2021 an:
Einteilung der Steuersätze bei Speisen
Bis 30.06.2020 – 19 %
01.07.2020 – 31.12.2020 – 5 %
01.01.2021 – 30.06.2021 – 7 %
Ab 01.07.2021 – 19 %
Einteilung der Steuersätze bei Getränken
Bis 30.06.2020 – 19 %
01.07.2020 – 31.12.2020 – 16 %
01.01.2021 – 30.06.2021 – 19 %
Ab 01.07.2021 – 19 %
Was gibt es noch zu klären, was steht noch aus?
Nach aktueller Lage und Einschätzung muss in der Hotellerie und Gastronomie bei Speiseangeboten (Frühstück, Halbpension) der versteckte Getränke Mehrwertsteuersatz ausgewiesen werden. In unserer Hotelsoftware Malibu werden wir dies mit einer automatisierten Artikelverkettung darstellen. Frühstück 5 %, gefolgt von der Getränkepauschale 16%.
Ob dies nun tatsächlich notwendig sein wird, gilt die nächsten Tage zu beobachten.
UPDATE / 01.07.2020 – 01.00 Uhr:
Bei Frühstück oder pauschalen Essensangeboten ist der Mehrwertsteueranteil gesondert auszuweisen.
Ihr Maximilian van Dyck
ZELO GmbH (Stand: 29.06.2020)
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